Schmuckgießerei Hamburg
Schmuckgießerei Hamburg

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle rechtlichen, wirtschaftlichen und tatsächlichen Beziehungen zwischen der Customringz, Schmuckgießerei Hamburg, Reno Machule, speziell für Abteilung Schmuck- und Feingießtechnik, nachstehend Gießer genannt und deren Kunden und Lieferanten. Hiervon abweichende Bedingungen von Kunden oder Lieferanten sind nur verbindlich, wenn sie vom Gießer schriftlich anerkannt sind.

Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, die dem Gießer gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen) bleibt die vom Gießer gelieferte Ware Eigentum des Gießers (im folgendem: Vorbehaltsware). Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf durch den Kunden oder einen sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlungen) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Gießer ab, welcher die Abtretung hiermit annimmt. Der Gießer ermächtigt den Kunden widerruflich, die an den Gießer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung gilt als widerrufen, wenn der Kunde gegenüber dem Gießer in Zahlungsverzug gerät. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum des Gießers hingewiesen und diesen sofort vorab telefonisch, anschließend schriftlich innerhalb eines Tages umfassend benachrichtigen.

Edelmetalllieferung
Der Kunde stellt dem Gießer vor Durchführung des jeweiligen Auftrages ausreichende Mengen des entsprechenden Edelmetalls zur Verfügung. Das vom Kunden oder dessen Lieferanten dem Gießer zur Verfügung gestellte Edelmetall muss hierbei im freien Eigentum des Kunden stehen.

Lieferzeiten
Liefertermine oder -fristen bedürfen der Schriftform. Nichteinhaltung von Lieferfristen und Lieferterminen durch uns, berechtigt den Käufer nicht zum Rücktritt oder zur Schadenersatzforderung, wenn die Nichteinhaltung auf Umständen beruht, die von unserem Willen unabhängig sind (Lieferverzögerungen unserer Lieferanten, Streik, Betriebsunterbrechungen und dergleichen). Umstände, die unabhängig von unserem Willen die Lieferung unmöglich machen, insbesondere auch die Nichterfüllung der Lieferungsverbindlichkeiten unserer Lieferanten, aufgrund derer wir das Angebot abgeben oder die Ware verkauft haben, entbindet uns von der Erfüllung des Vertrages. Wir sind berechtigt, Teillieferungen auszuführen, wobei jede Teillieferung rechtlich als selbstständiger Vertrag gilt.

Gewährleistung und Haftung
Die vom Gießer gefertigten und ausgelieferten Gussteile sind Rohprodukte, die Nacharbeit durch den Kunden voraussetzen (Entfernen der Gusshäute, Behebung kleinerer Unebenheiten etc.). Verlangt der Kunde den Guß direkt nach seinem Wachsmodell, so wird grundsätzlich die kostenpflichtige Herstellung einer Silikonform vorgeschlagen. Besteht der Kunde gleichwohl auf den Guß direkt von seinem Wachsmodell, so ist jegliche Haftung des Gießers ausgeschlossen. Werden Steine mitgegossen, haften wir nicht, wenn beim Gießen die Steine gesprungen sind und nicht mehr verwendet werden können. Das Steinrisiko trägt in jedem Falle der Kunde. Sollten die Leistungen des Gießers mangelhaft sein, so ist der Gießer unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Kunden zur Nachbesserung berechtigt. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Mängel muss der Kunde dem Gießer unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb einer Woche nach Lieferung schriftlich mitteilen. Schadensersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund sind sowohl gegen den Gießer als auch seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, was vom Kunden zu beweisen ist. Wir haften nicht für die Richtigkeit der Feingehaltsangabe des uns von unseren Lieferanten bzw. Kunden zur Verfügung gestellten Gießmaterials. Beim Herstellen der Formen übernehmen wir keine Haftung für Beeinträchtigung der Modelle und der noch eventuell mitgegossenen Edelsteine. Ist ein Modellstück druck- oder temperaturempfindlich, ist nur die Herstellung einer Silikonform möglich. Dies gilt insbesondere für hohle Modelle. Wird dies vom Kunden nicht vermerkt, ist eine Haftung unsererseits bei Beschädigung durch Gummiabformung ausgeschlossen. Die Ersatzpflicht bei Verlust eines Modelles beschränkt sich auf den Materialwert des Modelles, höchstens aber auf 120,00 € je Modell.

Schutzrechte
Modellschutz wird zugesichert. Der Kunde versichert, dass die seinen Modellen zugrundeliegenden Ideen sein freies geistiges Eigentum sind oder aber seine Aufträge in Lizenz des Urheberrechts- oder sonstigen Schutzrechtsinhabern erfolgen. Auf Verlangen hat der Kunde seine Lizenzberechtigung nachzuweisen. Wird durch den Auftrag des Kunden in Schutzrechte Dritter eingegriffen, so stellt der Kunde den Gießer hiermit von sämtlichen Ansprüchen der Schutzrechtinhaber frei. Für den Fall des Zahlungsverzuges tritt der Kunde hiermit sein etwaiges Schutzrecht (Urheberrecht, Markenrecht etc.) an den vom Gießer bearbeiteten Modellen, den zugrundeliegenden Entwürfen, Mustern und Ideen hiermit an den Gießer ab, welcher die Abtretung annimmt.

Gummi- und Silikonformen
Für die Herstellung der Formen werden dem Kunden die Kosten in Rechnung gestellt, sodass die Gummiform selbst in das Eigentum des Kunden übergeht. Die Formen werden beim Gießer sorgfältig aufbewahrt und stehen nur dem Modell-Anlieferer für Nachbestellungen zur Verfügung. Wenn von den vorhandenen Formen in den letzten fünf Jahren nicht bestellt wurde, werden diese automatisch vernichtet. Der Kunde kann jederzeit die Herausgabe der Formen seiner Modelle verlangen, es sei denn, der Kunde befindet sich in Zahlungsverzug.

Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

Hamburg, März 2024
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